Positionspapier des EBET e.V.

 In Allgemein

Nothilfen reichen nicht: Obdachlose Menschen haben Anspruch auf eine Wohnung – und mehr!

Wohnen ist ein Menschenrecht, ohne Wenn und Aber. Mehr als 1,5 Millionen zusätzlicheWohnungen wären bundesweit laut einer Studie der TU Darmstadt und des Pestel-Instituts nötig, um den dringendsten Bedarf zu decken. Das entspricht rund 400.000 Wohnungen, die bis 2022 jährlich neu gebaut werden müssten. Ein Impuls dazu kann nicht vom Markt erwartet werden, denn der Markt ist auf dem Auge der Wohnungsversorgung für alle Bürger*innen blind. Er gehorcht anderen Gesetzen, und völlig außerhalb seines Fokus sind jene Menschen, die in Einkommensarmut leben müssen. Am schlechtesten dran im Wettbewerb um das viel zu knappe Gut Wohnraum sind Menschen in Wohnungslosigkeit. Sie sind zweifach benachteiligt: zum einen, weil sie bereits in der Vergangenheit überwiegend von der Wohnungsversorgung ausgeschlossen waren, zum anderen, da in einem System, in dem die Nachfrage nachpreiswertem Wohnraum bei weitem nicht gedeckt werden kann, primär andere, zahlungskräftigere und in sozialer Hinsicht „angenehmere“ Bedarfsgruppen eher versorgt werden. Wohnungslose Menschen erfahren in der Regel, dass sie „draußen“ bleiben, oftmals ganz wörtlich.

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